Die Zamojski-Abschrift des 1. Litauischen Statuts zeichnet sich, als ein Arbeitsexemplar des Kanzlers, mit den besonderen Eigenschaften aus: jede ihrer Statutsabteilungen besteht aus einem gesonderten Papierbogen. Die Bogen der 9., 12., 13., zum Teil auch 8. Abteilung haben das älteste Papier. Die Artikeltitel im Text und im Register unterscheiden sich im Allgemeinen nicht. Eine Ausnahme bildet die 9. Abteilung und diese Unterschiede gehen auch aus der Grundredaktion in die lateinische und erweiterte Redaktion des Statuts über (das bezeugt, dass das Register der 9. Abteilung sich früher als die anderen Register entstand). Die ersten Worte des 1. Artikeltitels der 8. Abteilung sind: „Zum Ersten beginnt es sich mit der Entscheidung des Königs mit der Unterschrift der eigenen Hand Seiner Gnade ...“, was die Bestätigungsformel anweist. Alle diese Zeichen erlauben, die 8., 9., 12. und 13. Abteilungen als eine Sondergruppe anzusehen. Die Artikelthematik dieser Gruppe ist sehr der Thematik des Rechtsbuchs von Kasimir (1468) ähnlich. Die Bestätigungsspuren (die Unterschrift des Großfürsten) dieser Gruppe und ihre frühere Einschreibung in das Exemplar des Kanzlers lässt sie für eine Anfangsredaktion des 1. Statuts, welche später erweitert wurde, halten.
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